Allgemeine Geschäfts Bedingungen

 

Geltungsbereich

 

Alle Leistungen von «Hufbeschlag & Huforthopädie – Davide Randone» und von ihm beauftragte erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

 

Vereinbarung eines Beschlagtermins & Kontaktaufnahme

 

Die Vereinbarung eines Beschlagtermins erfolgt im Normalfall telefonisch, oder per SMS während den Öffnungszeiten. Die Beantwortung von Anfragen per SMS, Whatsapp oder Facebook wird nicht garantiert. Wir sind von Montag bis Freitag 07.00 bis 17.00 Uhr Erreichbar, Kontaktaufnahmen ausserhalb dieser Zeit sehen wir als Notfall an und werden auch zum Notfall Tarif verrechnet. Die einzige Ausnahme bildet ein SMS für ein abgerissenes Eisen, dieses Beinhaltet die Information, dass ein Eisen Abgerissen ist, ob man es noch hat oder nicht und wo es Deponiert wurde, damit wir es zu Öffnungszeiten wieder einplanen können.

 

Auftraggeber

 

Als Auftraggeber gilt im Normalfall der Pferdebesitzer. Diesem werden auch die Kosten des Beschlags/ der Behandlung/ der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Ein Termin darf nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Pferdebesitzers durch eine ihn vertretende Person in Auftrag gegeben werden. Hufbeschlag & Huforthopädie – Davide Randone, geht davon aus, dass in diesem Falle der Pferdebesitzer über eine ausstehende Behandlung/Bearbeitung/Hufbeschlag usw. von den verantwortlichen Personen (zB. Stallbesitzer oder Reitbeteiligung) informiert wird. Ausgenommen davon sind Notfallbehandlungen, welche eine sofortige Behandlung des Tieres erfordern. Falls der Pferdebesitzer nicht erreicht werden kann, behalten wir uns vor, das Pferd im Auftrag einer den Pferdebesitzer vertretenden Person nach bestem Wissen und Gewissen zu versorgen. Die Kosten gehen zu Lasten des Pferdebesitzers.

 

Grundsätzlich ist der Pferdebesitzer oder eine ihn vertretende Person (zB. Stallbesitzer, Reitbeteiligung, Stallpersonal etc.) verpflichtet, während der Behandlung im Stall anwesend zu sein. Ist dies nicht der Fall übernimmt Hufbeschlag & Huforthopädie – Davide Randone keinerlei Haftung für Schäden die durch das Pferd/Equid oder an dem Pferd/Equid entstehen.

 

Terminabsage

 

Im Verhinderungsfalle muss bis spätestens 72h vor dem Termin eine Absage per Telefon oder Email erfolgen, welche durch «Hufbeschlag & Huforthopädie- Davide Randone» rückbestätigt werden muss. Ansonsten wird der Geplante Termin Vollumfänglich verrechnet. Aus dieser Regel sind  Wochenend Tage (Samstag/ Sonntag) Sowie allgemeine Feiertage des Kantons Zürich ausgenommen: Beispiel ein Termin vom Montag um 11 Uhr muss bis Mittwoch zuvor um 11 Uhr Abgesagt werden. Der Dienstleister kann auf die Verrechnung des Termins Verzichten, jedoch geschieht dies aus Grosszügigkeit.

 

Preise

 

Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen. Preisauskünfte werden auf Anfrage selbstverständlich offengelegt. Der Kunde hat eine Holpflicht, Hufbeschlag und Huforthopädie hat das Recht die Preise vorzu anzupassen. Offerten bleiben unter gleichbleibenden Bedingungen gültig für 10 Arbeitstage nach der Bekanntgabe.

 

Zahlungsbedingungen

 

Die Zahlung ist grundsätzlich zum Termin Fällig. Rechnungen können Erstellt; Die Zahlung dieser hat innert 10 Tagen zu Erfolgen. Hufbeschlag und Huforthopädie darf den vollumfänglichen Mehraufwand für das erstellen der Rechnungen und die Zahlungskontrollen verrechnen.
Zahlungen die nicht Pünktlich Eintreffen, führen zu einer 1. Mahnung von 40.-CHF und einer neuen Frist von weiteren 10 Tagen. Darauf folgt im Falle des nicht Erhalts eine Weitere Mahnung die nochmals 40.- CHF Drauf Rechnet(Total 80 CHF) Die Frist verlängert sich um weitere 10 Tage. Auf dies Folgt die Betreibung. Sämtliche Unkosten für die Betreibung übernimmt der Schuldner, auch Zeitaufwand, Fahrtkosten , etc.

 

 

 

Datenschutz

 

Die Daten unserer Kunden werden ausschliesslich für die Dienste von «Hufbeschlag&Huforthopädie-Davide Randone» verwendet und keinesfalls weitergegeben. Sie werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Der Kunde hat das Recht, seine Personendaten einzusehen und gegebenenfalls zu ändern. 

 

Beschlagsintervall

Aus Wissenschaftlicher Sicht ist ein Intervall von 4 Wochen der gesündeste. 4-7 Wochen wird in der Schweiz als Normal betrachtet. Bsp. Rennpferd 4W, Spezialbeschlag 4W, nur leicht belastetes Freizeitpferd 7 W. Längere Beschlagsintervalle sind mit Schäden an den Hufen und Bewegungsapparat und dementsprechenden Mehraufwand verbunden. Mehraufwände die durch zu lange Beschlagsperioden entstehen müssen wir Verrechnen.


Haftung

 

Im Beruf des Hufschmiedes sind viele Faktoren unberechenbar oder unmessbar. Da dies jedem Pferdebesitzer klar ist, nimmt er bewusst das Risiko bei der Bearbeitung/Beschlagen der Hufe in Kauf, dass eine Lahmheit hervorgerufen wird, und haftet daher selber. Die übernahme einer Haftung unsererseits, geschieht höchstens aus Grosszügigkeit und freiwilliger Basis.

Für Schäden, welche das Pferd, sich selbst, dritten oder uns Zufügt ist der Pferdebesitzer vollumfänglich Haftbar.


Justiz

 

Im Falle von Streitigkeiten ist der Gerichtsort Andelfingen ZH.

Mehraufwände

 

Mehraufwände, vorhersehbare sowie unvorhersehbare können verrechnet werden.

 

Gefährliche und unerzogene Pferde

 

Der Pferdebesitzer/Pferdehalter ist verantwortlich dafür das das Pferd die nötige Erziehung genossen hat, und sich anständig beim Schmied verhaltet. Mehraufwände für unerzogene Pferde können Verrechnet werden, ohne Vorankündigung. Für Gefährliche Pferde Organisiert der Pferdebesitzer einen Tierarzt der das Pferd zum Beschlagen Sediert. Wird die Situation gefährlich für den Dienstleister, Die Pferdebesitzer oder Dritte, so kann der Hufschmied jederzeit abbrechen und den Termin Vollumfänglich Verrechnen. Für Gefährliche Pferde kann ein Gefahrenzuschlag verrechnet werden.

 

Folgetermine

 

Wünscht der Kunde das die Dienstleistung Automatisch wiederkehrend erbracht wird, so bleibt bis zur Schriftlichem wiederruf (mindestens 72h vor dem nächsten geplanten Termin) Als gültiger Auftrag. Der Kunde ist jedoch weiterhin dazu Verpflichtet zu Kontrollieren, das der Termin stattfindet und hat weiterhin die Pflicht zu schauen, dass sein Equid Im Nötigen Abstand gemacht wird. Sollte das Pferd also Früher als geplant fällig sein, so ist er Verpflichtet sich beim Dienstleister zu melden.



 

Besserungsrecht


Die Tätigkeiten des Hufschmiedes geschehen aufgrund eines Werkvertrags. Somit besteht jeweils ein besserungsrecht. Wir empfehlen, sich bei Lahmheiten innert 14 Tagen nach dem letzten Beschlagstermin sich zuerst beim Dienstleister zu melden. Ansonsten übernimmt der Besitzer die gesamten Folgekosten Automatisch selbst.



 

AGB Anpassungen und holpflicht

Die AGBs können jederzeit von unserer Seite aus angepasst werden. Der Kunde hat akzeptiert durch die Vereinbarung des Termines die aktuelle Version der AGB, welche er unter; https://www.hufbeschlag-huforthopaedie.ch/agb/ einsehen kann.